Ihr Fachanwalt Dominic Hauenstein

Arbeitsrecht aus einer Hand

Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Mit mehr als 350 positiven Bewertungen gehört RA Dominic Hauenstein zu den am häufigsten bewerteten Fachanwälten für Arbeitsrecht in München!

Ihre Arbeitsrecht Kanzlei in München

Meine Beratungsleistungen im Arbeitsrecht

Umfassende Beratung bei Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis und allen arbeitsrechtlichen Themen. Schnelle, zuverlässige Unterstützung durch erfahrenen Fachanwalt.

Rechtssichere Beratung zu Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und Betriebsratsangelegenheiten. Maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen für Ihr Unternehmen.

Kompetente Unterstützung bei Mitbestimmungsrechten, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen und BR-Wahlen. Praxisnahe Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort.

Spezialisierte Beratung für AT-Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Erfahrung mit komplexen Kündigungen und hohen Abfindungsverhandlungen.

Als einer der am meisten bewerteten ★★★★★ Fachanwälte  für Arbeitsrecht in München biete ich Ihnen arbeitsrechtliche Beratung auf höchstem fachlichen Niveau. Meine Stärken liegen in einer strategischen, gut organisierten und zielgerichteten Bearbeitung Ihrer Mandate.

Warum hauenstein | arbeitsrecht?

Hohe Vergleichsquote durch Verhandlungsgeschick

Eine der wichtigsten Eigenschaften im Arbeitsrecht ist die Fähigkeit, erfolgreiche Verhandlungen zu führen. Als einer der am meisten bewerteten Fachanwälte für Arbeitsrecht in München erreiche ich eine sehr hohe Vergleichsquote – das bedeutet konkret: schnelle Lösungen, die Zeit, Nerven und meist auch Geld sparen.

Das sagen unsere Mandanten

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Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich empfehle ich, sofort nach Erhalt einer Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen. Der Grund ist einfach: Sie haben nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage, und diese Frist wird sehr streng eingehalten. Nach Ablauf der drei Wochen gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

In einer Erstberatung kann ich Ihnen schnell und kompetent sagen, ob sich rechtliche Schritte lohnen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Dabei prüfe ich alle relevanten Aspekte: Liegt ein Kündigungsgrund vor? Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Ist die Sozialauswahl korrekt durchgeführt? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Selbst wenn die Kündigung formal korrekt erscheint, gibt es oft noch Verhandlungsspielraum für eine Abfindung.

Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsmöglichkeiten haben wir. Warten Sie nicht zu lange – die Zeit arbeitet gegen Sie.

Einen automatischen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Trotzdem werden in der Praxis sehr häufig Abfindungen gezahlt – aus guten Gründen für den Arbeitgeber. Denn wenn eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, möchten die meisten Arbeitgeber ein langwieriges und teures Kündigungsschutzverfahren vermeiden. Eine Abfindung ist dann der Preis dafür, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet oder eine bereits eingereichte Klage nicht weiter verfolgt.

Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab: Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Alter, Ihrem Gehalt, den Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage und den üblichen Standards in der Region. Als Faustformel gilt oft ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, aber je nach Situation kann die Abfindung auch deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Durch meine langjährige Erfahrung und Kenntnis der Münchner Abfindungspraxis kann ich einschätzen, was in Ihrem Fall realistisch ist, und verhandle dann die bestmögliche Abfindung für Sie.

Nach der Klageerhebung beim zuständigen Arbeitsgericht – die binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen muss – wird zunächst ein Gütetermin anberaumt. Dieser findet meist 1-2 Monate nach der Klageerhebung statt. Im Gütetermin versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. In diesem Termin wird sehr oft ein Vergleich geschlossen, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung regelt.

Meine hohe Vergleichsquote zeigt, dass die allermeisten Fälle bereits in diesem ersten Termin oder sogar früher (ich gehe durchaus vorab des Gütetermins auf den Arbeitgeber zu) erfolgreich gelöst werden können. Das ist für beide Seiten vorteilhaft: Sie erhalten eine Abfindung und Planungssicherheit, der Arbeitgeber vermeidet ein langwieriges Verfahren.

Sollte im Gütetermin keine Einigung erzielt werden, wird ein Kammertermin zur Hauptverhandlung anberaumt. Dort werden Beweise erhoben und Zeugen gehört. Am Ende steht entweder ein Urteil oder doch noch ein Vergleich. Die Kosten in der ersten Instanz sind überschaubar: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten sind gering. Bei einer Rechtsschutzversicherung sind meist alle Kosten abgedeckt.

Ich rechne transparent nach Stunden ab, wobei sich die Höhe des Stundensatzes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet. Als kleine Kanzlei ohne teure Büroräume, ohne große Mitarbeiterstäbe und ohne hohe Fixkosten kann ich Ihnen günstigere Stundensätze anbieten als große Kanzleien mit vielen Partnern. Das gilt auch bei der Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, wo ich oft niedrigere Sätze ansetze als große Kanzleien, sofern die Kosten nicht komplett von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein sollten. Gerne rechne ich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, falls Sie eine haben.

Wichtig ist mir: Die erste Einschätzung Ihres Falls ist immer kostenfrei. In diesem etwa 5-minütigen Gespräch kann ich Ihnen bereits sagen, ob ich Ihnen helfen kann und welche Erfolgsaussichten bestehen. Erst wenn Sie sich dann für eine umfassende Beratung oder Vertretung entscheiden, entstehen Kosten. Dabei bin ich völlig ehrlich: Wenn ein Mandat wirtschaftlich nicht sinnvoll für Sie ist – etwa weil die mögliche Abfindung die Anwaltskosten nicht rechtfertigt – sage ich Ihnen das klar. Durch meine schmale Kostenstruktur muss ich nicht jedes Mandat annehmen und kann daher in Ihrem Interesse beraten.

Selbstverständlich, und das ist sogar sehr empfehlenswert! Oft können kleinere Probleme durch eine schnelle, gezielte Beratung gelöst werden, bevor sie zu großen Konflikten eskalieren. Präventive Beratung ist fast immer kostengünstiger als die spätere Beseitigung größerer Probleme.

Ich berate bei allen arbeitsrechtlichen Fragen – nicht nur bei Kündigungen: Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Stimmt etwas mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht? Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag? Werden Ihre Überstunden nicht korrekt vergütet? Gibt es Probleme mit variablen Vergütungsbestandteilen wie Boni oder Provisionen? Haben Sie Fragen zur Elternzeit oder Teilzeit? Bei all diesen und vielen weiteren Themen kann ich Ihnen schnell weiterhelfen.

Manchmal reicht schon ein kurzes Beratungsgespräch, um Klarheit zu schaffen und die richtigen nächsten Schritte einzuleiten. Warten Sie nicht, bis aus einem kleinen Problem ein großer Konflikt geworden ist – frühe Beratung verhindert oft teure Eskalation.

Ja, ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – allerdings selbstverständlich nie in derselben Angelegenheit, da hier ein Interessenkonflikt bestehen würde. Meine Philosophie ist: Wer die Argumente beider Seiten kennt, kann seine Mandantschaft am besten beraten.

Durch meine mehrjährige Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt bei großen Arbeitgeberverbänden und später in einer Arbeitsrechtskanzlei für Arbeitnehmer kenne ich beide Seiten des Arbeitsrechts aus eigener Praxis. Diese umfassende Erfahrung ist ein großer Vorteil für meine Mandanten: Wenn ich einen Arbeitnehmer vertrete, weiß ich genau, wie der Arbeitgeber denkt und argumentieren wird. Wenn ich einen Arbeitgeber berate, kenne ich die möglichen Angriffspunkte der Arbeitnehmerseite.

Arbeitgeber schätzen an meiner Beratung besonders die praxisnahen, rechtssicheren Lösungen und die Vermeidung kostspieliger Fehler. Arbeitnehmer profitieren davon, dass ich die Taktiken der Arbeitgeberseite kenne und entsprechend reagieren kann. Diese Doppelperspektive macht meine Beratung besonders wertvoll und führt oft zu besseren Ergebnissen für meine Mandanten.

Ich bin grundsätzlich jederzeit per Handy erreichbar und antworte in der Regel sehr schnell auf Anfragen. Bei dringenden Angelegenheiten wie frischen Kündigungen, bei denen die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft, erhalten Sie fast immer noch in den nächsten 1-2 Tagen einen Termin – notfalls auch abends oder am Wochenende. Denn arbeitsrechtliche Probleme richten sich nicht nach Geschäftszeiten, und gerade bei Kündigungen ist schnelles Handeln entscheidend.

Auch bei anderen dringenden arbeitsrechtlichen Fragen wie fristlosen Kündigungen oder drohenden Abmahnungen können Sie auf schnelle Reaktion zählen. Bei weniger zeitkritischen Angelegenheiten erhalten Sie meist innerhalb weniger Tage einen Termin.

Der große Vorteil einer kleinen Kanzlei: Es gibt keine langen Abstimmungswege mit Kollegen oder Vorgesetzten, keine überfüllten Terminkalender mehrerer Anwälte – ich kann flexibel und schnell reagieren. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir, und wir finden zeitnah einen passenden Termin für Sie.

Ja, ich biete verschiedene Beratungsformen an, um Ihnen maximale Flexibilität zu bieten. Sie können mich persönlich in meinen Kanzleien in München oder Oberhaching treffen – das ist besonders bei komplexen Fällen oder wenn Sie persönlichen Kontakt bevorzugen sinnvoll.

Alternativ berate ich Sie gerne per TEAMS-Call, was sich besonders für Mandanten bewährt hat, die weiter entfernt wohnen oder zeitlich flexibler sein möchten. Die Online-Beratung per Video ist genauso effektiv wie ein persönliches Treffen, spart aber Anfahrtszeiten. Natürlich ist auch eine klassische telefonische Beratung möglich, die sich für schnelle Fragen oder Erstberatungen anbietet. Für dringende Rückfragen oder kurze Abstimmungen ist auch WhatsApp-Kontakt möglich.

Viele arbeitsrechtliche Angelegenheiten lassen sich heutzutage problemlos digital bearbeiten – Unterlagen können Sie mir elektronisch zukommen lassen, Unterschriften können digital erfolgen. Die Beratungsform passen wir individuell an Ihre Bedürfnisse und die Anforderungen des Falls an.

Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht, sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein oder nicht in Ihrem Interesse liegen. Dabei profitieren Sie von meiner besonderen Erfahrung: Ich bin ehemaliger Richter am Arbeitsgericht München und kenne daher auch die andere Seite des Verfahrens aus eigener Anschauung. Diese Erfahrung hilft mir bei der realistischen Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und bei der Entwicklung der optimalen Prozessstrategie. Ich weiß, worauf Arbeitsrichter achten, welche Argumente überzeugen und wie Verhandlungen vor Gericht ablaufen.

Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitsgerichtsverfahren enden bereits im ersten Termin mit einem Vergleich – ein langwieriges Verfahren über mehrere Instanzen ist die Ausnahme. Das Kostenrisiko in der ersten Instanz ist überschaubar: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten sind gering. Bei einer Rechtsschutzversicherung sind meist alle Kosten abgedeckt.

Ich bereite jeden Fall gründlich vor, sammele alle relevanten Beweise und vertrete Sie kompetent vor Gericht – mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Mein Haupteinzugsgebiet ist München und Umgebung, insbesondere auch der Münchner Süden, da meine Kanzlei sowohl in München als auch in Oberhaching ansässig ist. Durch die persönliche Kenntnis der regionalen Besonderheiten – etwa der örtlichen Arbeitsgerichte, der üblichen Abfindungshöhen in verschiedenen Branchen oder der Anwaltsszene – kann ich Sie hier optimal beraten. Dennoch übernehme ich auch deutschlandweite Mandate, insbesondere wenn eine persönliche Beratung nicht zwingend erforderlich ist oder wenn es sich um besondere Fälle handelt, bei denen meine spezielle Expertise gefragt ist.

Viele arbeitsrechtliche Angelegenheiten lassen sich problemlos per Telefon, TEAMS oder E-Mail bearbeiten. Bei Gerichtsterminen außerhalb Münchens reise ich selbstverständlich an und vertrete Sie vor Ort.

Die Entscheidung, ob ich ein deutschlandweites Mandat übernehme, treffe ich individuell – wichtig ist, dass ich Sie optimal betreuen kann und die räumliche Distanz der Qualität meiner Arbeit nicht im Wege steht.

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Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Ich bin grundsätzlich jederzeit per Handy erreichbar und rufe schnell zurück.

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Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt

RA Dominic Hauenstein

Hallo,

bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.

Viele Grüße

Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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