arbeitsrechtonline24.de

1. Aug. 20181 Min.

Ein Fahrrad als Dienstwagen!

Der PKW als Dienstwagen ist bei Führungskräften schon längst Normalität. Durch eine gesetzliche Änderung ist nunmehr auch ein Fahrrad als "Dienstwagen" möglich - und dass sogar für alle Arbeitnehmer!

Warum das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen eine "Win-Win-Situation" sein kann, lesen Sie hier:

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/dienstfahrraeder-sind-steuerlich-dienstwagen-gleichgestellt-aber-nur-wenige-nutzen-sie-15628144.html

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Umsetzung von Dienstfahrrädern im Betrieb haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

    1