Aufhebungsvertrag und Freistellung – was Arbeitnehmer und Arbeitgeber unbedingt wissen sollten!
- Rechtsanwalt Dominic Hauenstein

- 31. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, stellt sich häufig die Frage:„Bin ich automatisch freigestellt?“
Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Eine Freistellung muss ausdrücklich im Vertrag geregelt sein – sie erfolgt nicht automatisch. Dennoch hat die Art und Weise der Freistellung große praktische und finanzielle Bedeutung für Arbeitnehmer.
1. Keine automatische Freistellung im Aufhebungsvertrag
Viele Arbeitnehmer gehen irrtümlich davon aus, dass sie mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags automatisch von der Arbeitspflicht entbunden sind. Das stimmt nicht.
Eine Freistellung muss ausdrücklich vereinbart werden – entweder in der Aufhebungsvereinbarung selbst oder in einer gesonderten Zusatzregelung.
Fehlt eine entsprechende Klausel, besteht die Pflicht zur Arbeitsleistung grundsätzlich fort – bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
2. Arten der Freistellung: widerruflich oder unwiderruflich
In der Praxis wird zwischen zwei Formen der Freistellung unterschieden:
a) Widerrufliche Freistellung
Der Arbeitgeber kann die Freistellung jederzeit widerrufen und den Arbeitnehmer zur Arbeit zurückrufen.Diese Variante bietet dem Arbeitnehmer wenig Planungssicherheit, weil unklar bleibt, ob und wann eine tatsächliche Rückkehr verlangt wird.
b) Unwiderrufliche Freistellung
Hier ist der Arbeitnehmer endgültig von der Arbeitspflicht befreit.In diesem Fall erfolgt die Freistellung unter Anrechnung offener Urlaubsansprüche und Überstunden.Das bedeutet: Der Arbeitnehmer nimmt seinen Resturlaub „durch Freistellung“ – es erfolgt also keine zusätzliche Urlaubsabgeltung in Geld.
Eine unwiderrufliche Freistellung ist in der Regel finanziell attraktiver, wenn sie gut gestaltet ist, da sie Rechtssicherheit und Planbarkeit schafft.
3. Beginn und Dauer der Freistellung
Ebenfalls wichtig ist die zeitliche Regelung:
Ab wann beginnt die Freistellung?
→ Direkt mit Unterzeichnung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt?
Bis wann läuft sie?
→ Nur befristet oder bis zum Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses?
Hier liegt häufig Konfliktpotenzial – denn eine unklare oder zu kurze Freistellung kann dazu führen, dass Urlaubsansprüche verfallen oder Überstunden unbezahlt bleiben.
4. Finanzielle Auswirkungen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sollten genau prüfen, wie viele Urlaubstage und Überstunden noch bestehen.Diese wirken sich unmittelbar auf die finanzielle Attraktivität der Freistellung aus.
Beispiel:Wer noch viele Überstunden und Resturlaub hat, profitiert von einer unwiderruflichen Freistellung unter Anrechnung, da die Vergütung fortläuft, ohne dass tatsächlich gearbeitet werden muss.
Ein Aufhebungsvertrag kann somit – richtig gestaltet – eine sehr lukrative Lösung sein.
⚖️ Fazit: Genau hinschauen lohnt sich
Die Regelung zur Freistellung im Aufhebungsvertrag ist kein bloßes Detail, sondern ein entscheidender Punkt für Arbeitnehmer.Sie beeinflusst,
ob Sie noch arbeiten müssen,
wie Ihre offenen Ansprüche angerechnet werden,
und welche finanziellen Vorteile Sie letztlich haben.
💡 Tipp vom Fachanwalt:
Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen – insbesondere die Freistellungsklausel. Schon kleine Formulierungsdetails können über mehrere tausend Euro Unterschied entscheiden.
🎥 Mehr dazu in meinem Video:👉 „Aufhebungsvertrag & Freistellung – das sollten Arbeitnehmer wissen“




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