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Fridays For Future - jetzt auch im Arbeitsrecht angekommen!

Am 20.9.2019 rufen eine Vielzahl von Verbänden zum "Klimastreik" auf: dürfen Arbeitnehmer daran teilnehmen?


Am 20.9.2019 finden weltweit - ab 12 Uhr auch auf dem Königsplatz in München - Veranstaltungen unter dem Motto "Klimastreik - Zusammen mit Fridays For Future" statt. Aufgerufen haben hierzu eine Vielzahl von Organisationen und Verbänden. Der Aufruf richtet sich nicht mehr "nur" noch an Schüler, sondern nun auch an erwachsene Menschen.


Doch die Frage ist: dürfen die Erwachsenen während ihrer Arbeitszeit - am Freitag ab 12 Uhr - daran teilnehmen oder drohen sogar Konsequenzen durch den Arbeitgeber?


Die Antwort hierauf ist einfach: es bedarf einer Abstimmung mit dem Arbeitgeber!


Denn eigenmächtig können Arbeitnehmer nicht einfach ihren Arbeitsplatz ab 12 Uhr verlassen und sich zu den Demonstrationsorten begeben. Es handelt sich auch dabei nicht um einen ordentlichen Streik, zu denen Gewerkschaften im Rahmen von laufenden Tarifverhandlungen aufrufen. Ein solches Streikrecht gibt es also nur in diesem Kontext und nicht bei allgemeinen Demonstrationen wie dem "Klimastreik".


Verlässt der Arbeitnehmer daher eigenmächtig den Arbeitsplatz, kann der Arbeitgeber abmahnen und den Lohn für die abwesende Zeit einbehalten. Bei wiederholtem Verhalten droht sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.


Dem Arbeitnehmer bleibt daher nur einen Urlaubstag für den Freitag, den 20.9.2019, zu beantragen oder im Rahmen bestehender betrieblicher Arbeitszeitsysteme (Arbeitszeitkonto, Abbau Überstunden, Gleitzeit etc.) sich im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber frei zu nehmen.


Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr wissen wollen!




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