Aufhebungsvertrag: So sichern Sie sich Bonus, 13. Gehalt und Sonderzahlungen – Ihre Rechte bei Beendigung des Arbeitsvertrags!
- Rechtsanwalt Dominic Hauenstein
- 14. Nov.
- 3 Min. Lesezeit
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht werde ich immer wieder gefragt, welche finanziellen Ansprüche beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu beachten sind. Gerade hier lauern viele Fallstricke, die Sie bares Geld kosten können. In meinem aktuellen Video erläutere ich die wichtigsten Punkte – hier die zentralen Hinweise im Überblick:
Rechtsanwalt Dominic Hauenstein, Fachanwalt für Arbeitsrecht | 0176 64 25 74 73 | hauenstein@hauenstein-arbeitsrecht.de
1. Standardklausel: „Keine weiteren Ansprüche“ – Vorsicht!
In Aufhebungsverträgen wird häufig eine Ausgleichs- oder Abgeltungsklausel aufgenommen, nach der mit Zahlung des vereinbarten Gehalts oder einer Abfindung „alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt“ sind. Ohne ausdrückliche Regelung gehen damit oft auch Ansprüche auf Bonus, Tantieme, Provision, 13. Gehalt, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld unter.
Prüfen Sie daher vor Unterzeichnung genau, ob Ihnen solche Ansprüche noch zustehen und bestehen Sie ggf. auf einer klaren Regelung im Vertrag.
2. Besteht überhaupt ein Anspruch bei Beendigung durch Aufhebungsvertrag?
- 13. Gehalt: In der Regel anteilig, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Bonus, Tantieme, Provision: Meist ebenfalls anteilig. Stichtagsklauseln, die den Anspruch vollständig ausschließen, sind nach der Rechtsprechung häufig unwirksam, wenn die Leistung bereits (teilweise) erarbeitet wurde.
- Weihnachtsgeld: Hier kommt es auf den Zweck und die vertragliche Regelung an. Wird es als „Treueprämie“ gezahlt, kann ein Anspruch entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag (oft 30.11. oder 31.12.) endet.
- Urlaubsgeld: Auch hier ist die Anspruchsgrundlage entscheidend. Oft besteht ein anteiliger Anspruch, abhängig von den tatsächlich zustehenden Urlaubstagen im Jahr.
3. Sozialrechtliche Folgen: Fälligkeit und Arbeitslosengeld
Die Fälligkeit von Sonderzahlungen sollte im Aufhebungsvertrag klar geregelt werden. Wird z.B. ein Bonus oder eine Urlaubsabgeltung erst nach Beginn der Arbeitslosigkeit ausgezahlt, kann dies dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder gekürzt wird (§§ 157, 158 SGB III).
Es empfiehlt sich daher, die Fälligkeit auf einen Zeitpunkt vor Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld zu legen.
4. Gestaltungsmöglichkeiten und Beratung
Die richtige Gestaltung des Aufhebungsvertrags – auch im Hinblick auf steuerliche Aspekte und die „Netto-Optimierung“ – bietet viele Möglichkeiten. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell beraten, um keine Ansprüche zu verlieren und das Optimum für sich herauszuholen.
Fazit:
Vor Unterschrift eines Aufhebungsvertrags sollten Sie alle offenen Vergütungsansprüche prüfen und vertraglich absichern lassen. Die Details sind oft komplex und von der jeweiligen Vertragsgestaltung abhängig. In meinem Video erläutere ich die wichtigsten Fallstricke und gebe Praxistipps.Für eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.
FAQ zum Thema Aufhebungsvertrag und weitere Vergütungsansprüche
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin. Er unterscheidet sich von der Kündigung, da beide Parteien freiwillig zustimmen und die gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften nicht greifen.
Mehr zum Aufhebungsvertrag auch unter meinem umfassenden Blogbeitrag "Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitslosengeld und mehr - wichtiges Wissen in 12 Punkten":
2. Welche Vergütungsansprüche können im Aufhebungsvertrag betroffen sein?
Im Aufhebungsvertrag werden häufig Ausgleichs- oder Abgeltungsklauseln aufgenommen, die regeln, dass mit der vereinbarten Zahlung alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind. Das betrifft insbesondere Bonus, Tantieme, Provision, 13. Gehalt, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Ohne ausdrückliche Regelung können diese Ansprüche verloren gehen.
3. Habe ich bei Beendigung durch Aufhebungsvertrag Anspruch auf Sonderzahlungen wie Bonus, Tantieme oder 13. Gehalt?
Ob ein Anspruch besteht, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage ab:
- 13. Gehalt: In der Regel anteilig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bonus, Tantieme, Provision: Meist anteilig; Stichtagsklauseln, die den Anspruch vollständig ausschließen, sind oft unwirksam.-
Weihnachtsgeld: Anspruch besteht meist nur, wenn das Arbeitsverhältnis zum Stichtag (z. B. 30.11.) noch besteht.
- Urlaubsgeld: Anspruch und Höhe richten sich nach der vertraglichen oder tariflichen Regelung
4. Was ist bei Ausgleichs- und Verzichtsklauseln im Aufhebungsvertrag zu beachten?
Allgemeine Ausgleichsklauseln erfassen in der Regel nur Ansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, anteiligen Urlaub oder ein Arbeitszeugnis werden davon meist nicht erfasst, es sei denn, der Verzicht ist ausdrücklich und eindeutig geregelt.
5. Wann sollte die Fälligkeit von Sonderzahlungen (z. B. Abfindung, Bonus) geregelt werden?
Die Fälligkeit sollte so vereinbart werden, dass die Zahlung vor Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld erfolgt. Wird die Zahlung erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit fällig, kann das Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III ruhen oder gekürzt werden.
6. Welche sozialrechtlichen Folgen kann ein Aufhebungsvertrag haben?
Es kann eine Sperrzeit eintreten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund beendet. Hier muss ein gesonderter Augenmerk liegen.
7. Kann ich auf alle Ansprüche im Aufhebungsvertrag verzichten?
Ein vollständiger Verzicht ist nicht in jedem Fall wirksam. Insbesondere auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann nicht verzichtet werden. Tarifliche Ansprüche können nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich ausgeschlossen werden.
8. Warum ist eine individuelle Beratung beim Aufhebungsvertrag wichtig?
Die richtige Gestaltung des Aufhebungsvertrags ist entscheidend, um keine Ansprüche zu verlieren und steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. Lassen Sie sich daher vor Unterzeichnung umfassend beraten.
Weitere Informationen und praktische Tipps finden Sie in meinen weiteren Videos und Blogbeiträgen!
